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   BVerwG, 08.12.2004 - 1 D 32.03   

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https://dejure.org/2004,37424
BVerwG, 08.12.2004 - 1 D 32.03 (https://dejure.org/2004,37424)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.2004 - 1 D 32.03 (https://dejure.org/2004,37424)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 1 D 32.03 (https://dejure.org/2004,37424)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBG § 73 Abs. 1 Satz 1, § 77 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen eines Beamten - Krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit eines Beamten - Verlust der Dienstbezüge wegen Krankmeldung ohne ärztliche Bescheinigung - Objektivität der postbetriebsärztlichen und vertragsärztlichen Stellungnahmen - Vorsätzliches, unerlaubtes ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.07.2000 - 1 DB 15.00

    Beschwerde gegen den Beschluss des Bundesdisziplinargerichts - Schuldhaftes

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2004 - 1 D 32.03
    Sowohl das Bundesdisziplinargericht (Beschluss vom 1. März 2000) als auch das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 19. Juli 2000 - BVerwG 1 DB 15.00) haben diesen Verlustfeststellungsbescheid aufrechterhalten.

    Aufgrund der zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemachten Beweismittel geht der Senat in weitgehender Übereinstimmung mit dem Bundesdisziplinargericht sowie den im Verlustfeststellungsverfahren vom Senat mit Beschluss vom 19. Juli 2000 - BVerwG 1 DB 15.00 - getroffenen Feststellungen, die der Beamte im Berufungsverfahren nicht mehr substantiiert bestreitet, von einer zumindest eingeschränkten Dienstfähigkeit des Beamten in dem angeschuldigten Zeitraum des Fernbleibens vom Dienst aus.

  • BVerwG, 07.03.2000 - 1 D 14.00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur bei unverschuldetem Versäumen der

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2004 - 1 D 32.03
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als eine für alle öffentlich-rechtlichen und privaten Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge derartiger Pflichtverletzungen zuzurechnen (stRspr: vgl. Urteil vom 7. März 2001 - BVerwG 1 D 14.00 - m.w.N.).
  • BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90

    Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2004 - 1 D 32.03
    Schon bei einem schuldhaft ungenehmigten Fernbleiben vom Dienst von ununterbrochen ca. sieben Wochen bewegt sich die zu verhängende Maßnahme - je nach den Umständen des Einzelfalles - im Grenzbereich zwischen Dienstentfernung und Degradierung, wenn der Beamte vorsätzlich gehandelt hat (Urteil vom 22. April 1991 - BVerwG 1 D 62.90 - BVerwGE 93, 78 = DokBerB 1991, 189).
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2004 - 1 D 32.03
    Das aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip folgende Verhältnismäßigkeitsgebot beansprucht auch bei der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen Geltung (vgl. BVerfGE 46, 17).
  • BVerwG, 15.01.2002 - 1 DB 34.01

    Früherer Beamter; Neubewilligung des Unterhaltsbeitrags nach den bei

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2004 - 1 D 32.03
    Der Nachweis dieser Bemühungen und deren Erfolglosigkeit sind auch Voraussetzung einer etwaigen Weiterbewilligung des Unterhaltsbeitrags gemäß § 110 Abs. 2 BDO nach Antragstellung bei dem jetzt zuständigen Verwaltungsgericht Hamburg (vgl. zur Rechtslage nach dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Bundesdisziplinargesetz: Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2002 - BVerwG 1 DB 34.01 - Buchholz 235 § 110 BDO Nr. 10 = ZBR 2002, 436 = DokBerB 2002, 95 und vom 19. Oktober 2004 - 1 DB 5, 04 -).
  • BVerwG, 10.06.1998 - 1 D 39.96

    Dienstvergehen eines (Bahn-) Beamten in Gestalt eines wiederholten Fernbleibens

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2004 - 1 D 32.03
    Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der Senat die Höchstmaßnahme stets in den Fällen ausgesprochen, in denen der Beamte ununterbrochen oder in Teilschritten annähernd vier Monate - wie hier - oder gar länger unerlaubt vorsätzlich dem Dienst ferngeblieben war (z.B. Urteile vom 12. Juni 1997 - BVerwG 1 D 10.95 - und vom 10. Juni 1998 - BVerwG 1 D 39.96 -).
  • BVerwG, 12.06.1997 - 1 D 10.95

    Aus medizinischen Gründen keine Bedenken gegen Erreichbarkeit eines vom Wohnort

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2004 - 1 D 32.03
    Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der Senat die Höchstmaßnahme stets in den Fällen ausgesprochen, in denen der Beamte ununterbrochen oder in Teilschritten annähernd vier Monate - wie hier - oder gar länger unerlaubt vorsätzlich dem Dienst ferngeblieben war (z.B. Urteile vom 12. Juni 1997 - BVerwG 1 D 10.95 - und vom 10. Juni 1998 - BVerwG 1 D 39.96 -).
  • BVerwG, 25.11.1998 - 1 D 19.97

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Pflicht eines

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2004 - 1 D 32.03
    Setzt sich der Beamte gleichwohl über diese Erkenntnis hinweg, offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, dass in aller Regel das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn zerstört ist (stRspr: vgl. etwa Urteil vom 25. November 1998 - BVerwG 1 D 19.97 -).
  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2004 - 1 D 32.03
    Wenn sich der Beamte unter diesen Umständen weiter einseitig auf die abweichenden Ratschläge seines Anwalts verließ und nicht zum Dienst erschien, handelte der zumindest bedingt vorsätzlich; er ging damit ein großes Risiko ein, das sich zu seinem Nachteil realisiert hat (vgl. dazu auch Urteil vom 29. Oktober 1981 - BVerwG 1 D 50.80 - BVerwGE 73, 263 ; und Beschluss vom 19. Juni 2000 - BVerwG 1 DB 13.00 - 111, 246 ; ob wegen falscher Beratung eventuell Regressansprüche bestehen, ist hier nicht zu entscheiden).
  • BVerwG, 29.10.1981 - 1 D 50.80

    Extremisten im Öffentlichen Dienst

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2004 - 1 D 32.03
    Wenn sich der Beamte unter diesen Umständen weiter einseitig auf die abweichenden Ratschläge seines Anwalts verließ und nicht zum Dienst erschien, handelte der zumindest bedingt vorsätzlich; er ging damit ein großes Risiko ein, das sich zu seinem Nachteil realisiert hat (vgl. dazu auch Urteil vom 29. Oktober 1981 - BVerwG 1 D 50.80 - BVerwGE 73, 263 ; und Beschluss vom 19. Juni 2000 - BVerwG 1 DB 13.00 - 111, 246 ; ob wegen falscher Beratung eventuell Regressansprüche bestehen, ist hier nicht zu entscheiden).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

  • BVerwG, 20.01.2004 - 1 D 33.02

    Beamter beim BND; Weiterverfolgung der Berufung des Bundesdisziplinaranwalts

  • BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 17.01

    Postbeamter des einfachen Dienstes - Unerlaubtes fahrlässiges Fernbleiben vom

  • BVerwG, 11.12.2001 - 1 D 2.01

    Pflichtwidriges Verhalten im Postzustellbetrieb - Dienstpflicht des Beamten zur

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